PM zur Zwangsräumung eines Geflüchteten aus Göttingen am 29.05.2019 von AK ASyl

Pressemitteilung zur Zwangsräumung eines Geflüchteten aus Göttingen am
29.05.2019

Zwangsräumung gegen Geflüchteten – Stadt Göttingen zeigt die volle
Bandbreite des menschenverachtenden Maßnahmenrepertoires gegen
Geflüchtete

Am Mittwoch, den 29.05.19 musste ein Geflüchteter aus dem Libanon, Herr
Brunner (Name geändert), auf Anordnung der Stadt von heute auf morgen,
unter Anwesenheit von ca. acht Zivilbeamtinnen der Polizei und Frau x von der Stadt Göttingen seine Wohnung im Rosenwinkel räumen. Etliche Unterstützerinnen vor Ort dokumentierten das brutale Vorgehen
der Stadt.

Der Terminus „von heute auf morgen“ ist hier nicht sprichwörtlich
gemeint: Herr Brunner erhielt die schriftliche Anordnung der Räumung am
28.05.19, also nur einen Tag vorher.
Die Verantwortung für die Zwangsräumung trägt Frau x vom
Fachbereich Soziales der Stadt Göttingen im Fachdienst Wohnraumfragen.
Bereits einen Tag zuvor gab es einen völlig unangekündigten und
ungenehmigten Räumungsversuch durch die Stadt Göttingen: Frau x
erschien am Montag, den 27.05., plötzlich bei Herrn Brunner und
verschaffte sich Zugang zur Wohnung. Seine Partnerin, die ebenfalls
anwesend war, solle sofort die Wohnung verlassen, da er keinen Besuch
empfangen dürfe, was im übrigen nicht der Wahrheit entspricht und er
müsse die Wohnung sofort räumen.
Als Herr Brunner sich weigerte, rief Frau x die Polizei.
Zeitgleich mit dem Eintreffen der Polizei waren auch etliche
Unterstützer*innen von Herrn Brunner vor Ort.
Die von Frau x gewünschte Zwangsmaßnahme konnte nicht
durchgeführt werden, da die Polizei sich weigerte, das rechtswidrige
Vorgehen, ohne Räumungsbeschluss und ohne Ankündigung, durchzuführen.
Frau x musste den Ort unverrichteter Dinge wieder verlassen.
Am folgenden Tag erhielt Herr Brunner dann die schriftliche
Räumungsverfügung. Der Versuch, auf rechtlichem Wege gegen die Verfügung
vorzugehen, scheiterte an der völligen Rechtlosigkeit von Geflüchteten.
Das heißt, per Gesetz ist diese Zwangsräumung legal, jedoch damit noch
lange nicht legitim.
Die Umsetzung und Ausführung dieser menschenverachtenden Gesetze liegt
jedoch in den Händen der lokalen Behörden. Die Stadt, in diesem Fall
Frau x, entscheidet, ob und wie sie jemanden zwangsräumen lässt.
Ein eingeschalteter Anwalt, der versuchte wenigstens die erbarmungslose
Eintagesfrist zu verlängern, scheiterte an dem völligen Unwillen von
Frau x.

Herr Brunner lebt seit 2 Jahren im Rosenwinkel. Das ihm zugestellte
Papier, es nennt sich Umsetzungsverfügung, drohte bei Nichtverlassen der
Wohnung die sofortige Zwangsräumung an: „Sie werden (…) in die
Notunterkunft Maschmühlenweg 139D umgesetzt.“
Im Maschmühlenweg müssen Männer zu viert oder fünft in einem Raum
schlafen. Die Menschen werden dort harsch kontrolliert und es wird
protokolliert, wann sie weggehen und wiederkommen. Schlafen sie drei
Nächte nicht in der Unterkunft, werden sie abgemeldet. Was dann mit
ihnen passiert, interessiert die Stadt nicht. Selbst eine Mitarbeiterin
des Flüchtlingssozialdienstes der Stadt kritisierte in einem Gespräch
die Zustände im Maschmühlenweg als furchtbar. Dennoch werden Menschen
dort zwangsuntergebracht. Viele halten es nur kurz dort aus und
versuchen sich dann selbst durchzuschlagen. Auch für Herrn Brunner ist
klar, dass er im Maschmühlenweg nicht leben kann.

Diese Zwangsräumung reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen der
Stadt Göttingen, Geflüchteten ein menschenwürdiges Leben unmöglich zu
machen.
Dreitagesduldungen, Kürzungen der Sozialleistungen bis weit unter das
Existenzminimum, Arbeitsverbot, Hausdurchsuchungen und der
allgegenwärtige Stress permanenter Abschiebebedrohung. Durch diesen
Maßnahmenkatalog versucht die Stadt Göttingen, den Menschen ein würdiges
Dasein zu verunmöglichen. Die Würde des Menschen (Artikel 1 des
Grundgesetzes) spielt schon lange keine Rolle mehr – weder für die
Stadt Göttingen, die ihre Spielräume nur im repressiven Sinne ausnutzt,
noch für den Gesetzgeber, der dieses menschenverachtende Vorgehen in
Gesetze gegossen hat.

Auch gegen Herrn Brunner wurden und werden all die oben aufgeführten
Repressionswerkzeuge angewendet.

Vor vier Wochen wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung durchgeführt, um
nach seinem Pass zu suchen. Weil viele Geflüchtete keinen Pass
besitzen, geraten sie aus Perspektive der Behörden häufig unter
Generalverdacht: Diese nehmen an, dass der Pass unterschlagen wurde und
führen als Konsequenz Hausdurchsuchungen durch; wobei zum Beispiel die
libanesische Botschaft trotz Anfrage keine Pässe für libanesischen
Geflüchtete ausstellt. Dagegen sind die Betroffenen machtlos. Jedoch
sind sie es, die bestraft werden – nicht etwa Botschaften, Ämter oder
Institutionen.

Herr Brunner nimmt all die repressiven Maßnahmen gegen ihn nicht hin: So
hat er gegen die Hausdurchsuchung rechtliche Schritte eingeleitet. Er
wehrt sich, wie viele andere, die nicht bereit sind, ihrer
Rechtlosigkeit zu erliegen. Sie kämpfen für ein menschenwürdiges Leben .
Es ist die Aufgabe der Zivilgesellschaft, sie in diesem Kampf gegen
Repressionen, Behörden und einen erbarmungslosen Gesetzgeber zu
unterstützen.

Kontaktadresse: akasylgoe@emdash.org