Wir stehen zusammen mit María!

Internationalismus lässt sich nicht verbieten – Wir stehen zusammen mit
María!

Solidaritätserklärung mit der Internationalistin María und gegen ihre Zwangsausreise und Aufenthaltsverbot in Deutschland

Im Oktober 2021 wurde unserer spanischen Genossin und Freundin María
von drei Zivilbeamt:innen der Polizeiinspektion Halle ein Bescheid der
Ausländerbehörde Magdeburg ausgehändigt. Laut diesem Schreiben wird
sie aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen. Sie habe
ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin verwirkt. Zusätzlich wird ihr
in dem Bescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für 20 Jahre
ausgesprochen. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass María eine
Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstelle.

Des Weiteren wird sie beschuldigt, sich ohnehin schon zu lange in der
BRD aufzuhalten. Es sei nicht zu erkennen, dass sie einer
versicherungspflichtigen Arbeit nachgehe, wie sie sich finanziere, dass
sie sich aufgrund familiärer Bindungen in Deutschland aufhalte oder
über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge.

Was wird vorgeworfen?

María wird vorgeworfen, dass sie ihren Aufenthalt und ihr Leben in
Deutschland ausschließlich dafür nutze, um an politischen Aktivitäten
im Zusammenhang mit der kurdischen Freiheitsbewegung in der BRD
teilzunehmen oder selbst Aktivitäten dahingehend zu organisieren. In
diesem Rahmen trete sie als Bindeglied zwischen der linksradikalen Szene
und der PKK (Partiya Karkarên Kurdistan/ Arbeiterpartei Kurdistan) auf.

Seit 2014 sei sie immer wieder durch ihre Teilnahme an Kundgebungen,
Demonstrationen und Ähnlichem aufgefallen. Unter anderem im Hambacher
Forst oder auf Veranstaltungen und Demonstrationen in Leipzig, Magdeburg
oder Berlin. Des Weiteren werden ihr ihre akademischen Fähigkeiten im
IT-Bereich sowie ihre guten Kenntnisse der kurdischen Sprache zum
Vorwurf gemacht. Diese Fähigkeiten werden als Befähigung, ein Netzwerk
aufzubauen und damit als Bindeglied zwischen der linksradikalen Szene
der BRD und der kurdischen Freiheitsbewegung zu dienen, gewertet.

Aufgrund ihrer klaren politischen Haltung, die sie in ihrem Leben
einnimmt und sich dabei klar gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Krieg
stellt, wird ihr eine ideologische Festigkeit vorgeworfen, wodurch keine
ersichtliche Abkehr ihrer Aktivitäten zur Unterstützung der kurdischen
Freiheitsbewegung zu erwarten sei.

Diese Punkte rechtfertigen laut Ausländerbehörde Magdeburg María für
eine Gefahr für die Sicherheit der BRD zu erklären und ihr ein
Einreise- und Aufenthaltsverbot für 20 Jahre auszusprechen. Die Dauer
einer Maßnahme, die sonst nur bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit oder Terrorismus ausgesprochen werden kann.

Eine neue Stufe der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und der
Solidaritätsbewegung

Die sicherheitspolitischen Entwicklungen in Deutschland, wie zum
Beispiel die Verschärfung der Polizeigesetze, die zahlreichen §129 a &
b Verfahren¹, die Ausweitung rassistischer Kontrollen und des
Überwachungssystems, die Kriminalisierung von linkem, feministischem
und migrantischem Aktivismus zeigen, dass mit allen Mitteln versucht
wird, emanzipatorische und revolutionäre Bewegungen zu unterbinden. Sie
sollen bereits in ihrer Entstehung angegriffen, kriminalisiert und
verboten werden. Dabei wird gegen María versucht einen Präzedenzfall
zu schaffen, den es in dieser Form in Deutschland bisher nicht gegeben
hat. Zum ersten Mal wird von der BRD eine Ausreiseverfügung und
Aufenthaltsverbot gegen eine EU-Bürgerin mit der Begründung des
politischen Aktivismus im Kontext der kurdischen Freiheitsbewegung
erlassen. Somit versucht sich der deutsche Staat eine Tür zu öffnen,
politisch Aktive ohne deutschen Pass zu kriminalisieren und bei Belieben
abzuschieben.

Allgemein werden in Deutschland aufgrund des PKK-Verbots alle hier
lebenden Kurd:innen unter Generalverdacht des „Terrorismus“ gestellt.
Dies sehen wir aktuell auch bei den Versuchen, die Initiative „Verbot
aufheben“, welche sich für eine Entkriminalisierung der PKK und die
Aufhebung des PKK-Verbots einsetzt, zu kriminalisieren. Dass es diesmal
eine Internationalistin trifft, stellt einen weiteren Angriff auf die
Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung dar.

Versuch einen Präzedenzfall zu schaffen

Die BRD zeigt mal wieder, was sie unter Demokratie versteht. Unter dem
Vorwand der Prävention und Gefahrenabwehr werden ihre „bürgerlichen
Grundrechte“ aufgehoben und María wird indirekt zur Gefährderin für
die BRD erklärt. Mit politischer Willkür werden öffentliche,
gerechtfertigte und vor allem feministische Aktivitäten, wie die
Besuche von der Kundgebung der internationalen Kampagne der kurdische
Frauenbewegung „100 Gründe, um den Diktator zu verurteilen“ gegen das
Ermorden und Entführen von Frauen und Mädchen oder Kundgebungen zum 8.
März, sowie die Teilnahme an Demonstrationen und Veranstaltungen gegen
die deutsche Kriegspolitik und für die Freiheit von Abdullah Öcalan,
zum Anlass für Kriminalisierung und Verfolgung genommen.

Die Angst des deutschen Staates wird deutlich, indem er mit dem Angriff
auf María versucht besonders politische Frauen und die Solidarität mit
der kurdischen Frauenbewegung zu kriminalisieren. Aktuell scheinen
Frauen immer mehr ein Dorn im Auge des deutschen Staates zu werden. Dies
sehen wir an Lina², die seit über einem Jahr in Untersuchungshaft
sitzt und an der ein sexistischer Schauprozess geführt wird und an
Ella, die für ihren Kampf gegen den Klimawandel inhaftiert wurde.

Der Versuch einen Präzedenzfall zu schaffen, stellt nicht nur eine
Gefahr für Internationalist:innen dar, die sich mit der kurdischen
Freiheitsbewegung solidarisieren, sondern kann bei Erfolg auch
theoretisch auf alle anderen politisch aktiven EU-Bürger:innen in der
BRD angewandt werden, deren Residenzstatus angezweifelt wird und die
aufgrund ihrer politischen Haltung kriminalisiert werden sollen.

Dass grundlegende Rechte, wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit,
Bewegungs- und Aufenthaltsrecht angegriffen und aufgehoben werden, ist
in der BRD gang und gäbe. Deswegen gilt es, sich dagegen zur Wehr zu
setzen und gegen diese Entrechtung zu kämpfen!

Solidarität auf allen Ebenen!

Es wird juristischen Widerstand gegen diesen Angriff des deutschen
Staates geben, aber ebenso bedarf es einer breiten Öffentlichkeit und
Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung. Dieser Fall ist nicht
einzeln zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit der gängigen
Kriminalisierung der Solidarität mit Kurdistan zu sehen. Es geht auch
um den generellen Angriff auf revolutionäre und kämpferische Ansätze.
Beispielhaft dafür sind die Verurteilungen in Nürnberg, im Rahmen der
Prozesse um den Jamnitzer Platz, das Verfahren gegen Dy und Jo, das
Antifa-Ost-Verfahren, die Prozesse gegen Aktive des Hambacher Forst und
die §129b Verfahren gegen kurdische und türkische Aktive.

Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir entschlossen und gemeinsam
Schulter an Schulter stehen und zeigen, dass ein Angriff auf eine, ein
Angriff auf uns alle ist. Es kann jederzeit Personen treffen, die sich
für ein freies Leben einsetzen. Deshalb sollte dieser Angriff der
Funken sein, der das Feuer in unseren Herzen mit voller Kraft nach
außen trägt. Organisieren wir unsere Wut und kämpfen wir konsequent
für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung. Denn unsere
Leidenschaft für den Kampf um Befreiung ist stärker als ihre
Repression.

Solidarität mit María und allen von Repression betroffenen!

„Grupo Internacional“ – Unterstützungskreis von Freund:innen und Genoss:innen in Solidarität mit María und der kurdischen Freiheitsbewegung

SPENDE: AZADI e.V.
IBAN DE80 4306 0967 8035 7826 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS BankStichwort: Internationale Solidarität