Veranstaltung „28 Jahre PKK-Verbot“
Leider müssen wir unssere Veranstaltungsreihe wegen Corona Situation absagen. Wir werden die beiden Veranstaltungen dann nächstes Jahr nachholen wenn es die Situation zulässt. solidarische Grüße
„Die Kriminalisierung der Kurdischen Bewegung in Deutschland“
Mittwoch ,15 Dezember um 18 Uhr in der OM10 (Obere-Masch-Str. 10, 37073 Göttingen)
Mit unserer Infoveranstaltung wollen wir die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und der Kurdistan-Solidarität zur Diskussion stellen und gemeinsam Gegenstrategien entwickeln.
An diesem Abend kommen einige kurdische Aktivist*innen, die von Repression betroffen sind zu Wort. Außerdem wird ein Anwalt, der für Kurdinnen und Kurden juristisch vertritt skizziern welche Entwicklung und welches Ausmaß die Kriminalisierung der Kurdischen Befreiungsbewegung angenommen hat.
Veranstaltung vom Rojava-Solibündnis Göttingen
Die Repression gegen kurdische Aktivist*innen und Organisationen in Deutschland hat eine lange Tradition. Nicht nur in der Türkei sind die Gefängnisse mit Kurd*innen gefüllt. Auch in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden werden auf Grund ihrer politischen Arbeit inhaftiert, angeklagt und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Beziehungen der Bundesregierung zur Türkei sind weder neu noch unerklärlich.
Beide Staaten teilen seit ihrer Gründung den gemeinsamen ideologischen Standpunkt des Nationalismus und Faschismus, welcher zur Unterdrückung, Assimilation und Vertreibung von Minderheiten führt. In der Türkei sind es besonders die Kurdinnen und Kurden, welche schon immer für ihre Freiheit und Selbstbestimmung zu kämpfen hatten und sowohl im Nahen und Mittleren Osten als auch in der Diaspora starken Repressionen ausgesetzt sind.
Seit Jahrzehnten stehen kurdische Institutionen sowie politische und kulturelle Aktivitäten in Deutschland im Visier der Behörden. Personen, die sich mit Kurdinnen und Kurden solidarisieren, werden ebenfalls von der Kriminalisierungspolitik erfasst. Gegen unzählige Privatpersonen laufen derzeit Strafverfahren aufgrund von Besitz und zeigen von Fahnen und Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegung.
Längst sind nicht mehr nur die Fahnen und Symbole verbotener Organisationen betroffen, sondern auch das Bildnis Abdullah Öcalans oder immer wieder auch die Fahnen der syrisch-kurdischen Partei PYD und die Fahnen der Selbstverteidigungskräfte Nord- und Ost Syriens YPG und YPJ. Selbst Lieder oder Sprechchöre geraten ins Visier der Staatsschutzorgane. Damit hält komplette Willkür Einzug in die Kriminalisierung. Wer legalen kurdischen Organisationen Räume zur Verfügung stellt, wird wegen Unterstützung der PKK verfolgt.
Mit dem Paragraph 129 a/b werden Aktivist*innen für Aktivitäten, wie dem Organisieren von Kulturveranstaltungen und dem Vertreiben von Publikationen angeklagt und verurteilt. Das seit 1993 bestehende Verbot der PKK ermöglicht es willkürlich gegen Einzelpersonen und Strukturen vorzugehen. So wurde beispielsweise der kurdische Mezopotamien-Verlag im Jahr 2019 vom Bundesinnenminister Seehofer verboten.
Hinzu kommt dass, türkische Behörden in Europa aktiv sind. Sie stellen eine akute Gefahr für Menschen dar, die sich politisch gegen das AKP-Regime in der Türkei engagieren.
Kontakt: Rojavasoligoe@riseup.net
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.