Solidarität muss praktisch werden! Keine Abschiebung nach nirgendwo!

PM von AK Asyl Göttingen —

Die Stadt Göttingen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halten trotz der Pandemie rücksichtslos an einer rassistischen Praxis und Unmenschlichkeit im Umgang mit geflüchteten Menschen fest.
Am Dienstag, den 12. April 2022, gab es in Göttingen den brutalen Versuch einer rechtswidrigen Abschiebung einer 5-köpfigen Familie.

Ca. 12 Polizist*innen stürmten in die Wohnung der Familie, um sie ohne juristische Grundlage abzuschieben. Ohne die Familie zu warnen oder zu klingeln versuchten die Polizist*innen mit Gewalt und mit Werkzeugen die Tür zu öffnen.
Die Familie hörte die Geräusche von draußen und an der Tür. Sie standen unter Schock und  machten deshalb selbst die Tür auf, bevor noch etwas schlimmeres passiert. Dann stürmten die Polizist*innen rücksichtslos in die Wohnung. Mit Gewalt wurden alle Familienmitglieder samt der kleinen Kinder in einem Zimmer eingesperrt, damit die Polizei Zeit für eine Hausdurchsuchung hatte. Die Familie ist aus Angst psychisch zusammengebrochen.Die Abschiebung wurde dann abgebrochen, nachdem sich ein Polizist ohne Fremdeinwirkung beim Einsatz verletzt hatte.
Im Nachhinein haben wir durch Recherchen erfahren, dass die Familie nach einem gültigen Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg nicht hätte abgeschoben werden
sollen.Der rassistische Überfall und der rechtswidrige Abschiebeversuch hat schreckliche Spuren bei allen Familienangehörigen hinterlassen. Wir spüren im Kontakt mit der Familie ihre Angst und Panik. Die Familie steht jetzt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit bei den Nachbar*innen. „Was ist geschehen?“ oder „Was hatte die Familie gemacht, dass die Polizei bei ihr vor der Tür steht?“. 
Die Ausländerbehörde ist bislang eine Erklärung schuldig geblieben.
Die Familie steht seit dem Polizeiübergriff unter Schock und hat Angst.

Bereits zuvor hatte die Ausländerbehörde der Familie im April fast drei Wochen lang minimale Grundleistungen für Unterkunft und Verpflegung gestrichen. Ein derartiger, verantwortungsloser Umgang mit
Menschen droht diese wegen unverschuldet unbezahlter Mieten in die Obdachlosigkeit zu bringen. Obendrein droht dann in einen solchen Fällen oft eine zusätzliche Kriminalisierung aufgrund der Schulden, die
dann wiederum Grundlage einer Abschiebebegründung wird.

Wir verurteilen die sich hier zeigende institutionalisierte rassistische und menschenverachtende Behördenpraxis. Sie zeigt uns, dass die vorübergehenden staatlichen Hilfsangebote an ukrainische Geflüchtete nur pure Heuchelei sind und mit universellen Menschenrechten nichts zu tun haben. Das müssen unzählige Geflüchtete hier in Deutschland und auch an den Aussengrenzen der EU tagtäglich am eigenen Leibe erfahren.

Asylrecht ist Menschenrecht und Menschenrecht muss universal sein, und ist dann für alle Menschen unantastbar. Es dürfen Menschen nicht nach einer Verwertungslogik oder nach rassistischen Kriterien  sortiert werden.

Solidarität muss praktisch werden! Keine Abschiebung nach nirgendwo!

AK Asyl Göttingen