Globale Ausbeutung

Leave no one behind

Nach dem Lockdown das Lieferkettengesetz. Und dann?

Von Thomas Rudhof-Seibert

Schon beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hat die Corona-Politik die globalen Herstellungs- und Lieferketten mit einem Mal zerrissen und damit die Hyperproduktion des Weltmarkts augenblicklich zum Stillstand gebracht. Verliererinnen blieben die, die vorher schon verloren hatten: die Arbeiterinnen im Sockelgeschoss der Globalisierung, exemplarisch etwa der südasiatischen Textilfabriken. Binnen weniger Tage stornierten die weltumspannenden Handelskonzerne mit Sitz in Europa, Nordamerika und China sämtliche Aufträge an ihre Subunternehmen in Bangladesch, Indien, Pakistan und anderswo. Das schloss auch Aufträge ein, die gerade fertiggestellt oder schon in der Fertigstellung waren: in den Häfen Karatschis und Dhakas stapelten sich prall gefüllte Container, auf denen die Herstellerfirmen jetzt sitzenblieben: wertloses Zeugs. Millionen Arbeiterinnen wurden mit nur sehr geringer oder vollkommen ohne soziale Sicherung umstandslos in die Einkommenslosigkeit gestoßen. In nicht wenigen Fällen nutzten Fabrikbesitzerinnen die Gewinneinbußen zur Begründung, zum Teil über Wochen schon ausstehende Lohnzahlungen endgültig zu streichen. In Einzelfällen ging es dabei um die Löhne der letzten drei Monate.

Von der Ausbeutung ins soziale Nichts
Für viele Arbeiterinnen zog die Einkommenslosigkeit in kürzester Frist die Obdachlosigkeit und den Hunger nach sich. Zwar hat, wer einen Textiljob findet, im Millionenheer der megastädtischen Armut den Hauptgewinn gezogen. Doch zeigte sich jetzt einmal mehr, dass der Absturz ins soziale Nichts buchstäblich an einem Fingerschnippen hängt. Getroffen hat das dann nicht nur die Entlassenen, sondern in vielen Fällen jeweils 5, 6 oder 7 Familienangehörige. Dass Menschen, deren mühselig aufgebautes Leben derart rücksichtslos über den Haufen gerannt wird, das Corona-Virus nicht zur ersten ihrer Sorgen machen können, liegt auf der Hand: Wer sowieso kein Zuhause und jetzt auch nichts zu essen hat, der hat für die Gefahr, nicht an dieser (Cholera, Typhus, Tuberkulose), sondern an jener (Covid-19) Krankheit leiden oder auch sterben zu müssen, schlicht keine Tränen mehr übrig. Im Gegenteil: schon am ersten Tag nach der Schließung ihrer Fabriken mussten die wieder einmal dem Heer der sowieso Überflüssigen zugeschlagenen Ex-Arbeiterinnen eben das tun, was die anderen Armen tagtäglich zu tun gezwungen sind: sich nach kärglichem Frühstück (kalter Reis, angestoßenes Obst, etwas Tee) in der zu siebt oder acht bewohnten Bruchbude mit ungezählten Anderen durch die staubigen und stinkenden Straßen und Märkte ihrer Millionenstädte treiben, um in jedem Fall nach etwas Essbaren, mit Glück nach einem Tagelöhner*innenjob oder nach sonst einem Geschäft zu suchen, mit dem zumindest die nächsten zwei Tage zu retten wären. Maskenpflicht, Abstandsregeln, leave no one behind? What the fuck!

In Pakistan oder Bangladesch wurde man damit auch nicht zum Corona-„Rebellen“: haben beide Staaten erkrankten Armen schon im alltäglichen Normalerkrankungsfall (sagen wir: schwere fiebrige Durchfälle verschiedenster Verursachung) wenig bis gar nichts anzubieten, beschränkte sich Pakistan auf die massenweise Verteilung von Handzetteln, in denen die Bürger*innen des Landes mit Corona-Symptomen vertraut gemacht und im Fall des Betroffenseins gebeten wurden, nach Möglichkeit zuhause zu bleiben.

Der Traum vom besseren Leben
Etwaige Aufforderungen zum Widerstand waren in solcher Lage so offenkundig aussichtslos, dass die pakistanische National Trade Union Federation (NTUF) und die bangladeschische National Garment Workers Federation (NGWF), lokale Partnerorganisationen von medico international, der gewerkschaftlichen Arbeit zugedachte Unterstützungszahlungen zur Verteilung von Lebensmittelhilfen an ihre Mitglieder umwidmeten. Will man gesellschaftliche Verhältnisse verstehen, in denen so etwas mit einem Achselzucken quittiert wird, mag es reichen, die Geschichte zu verstehen, die hinter den genau besehen gar nicht zu fassenden Einwohnerinnenzahlen der Textilmetropolen steht. Leben in Dhaka heute geschätzt 14 und in Karatschi geschätzt 20 Millionen Menschen, lag die Einwohnerinnenzahl Dhakas in den 1950er Jahren bei gerade eben 500.000 und diejenige Karatschis bei 600.000 Menschen. Die in den zurückliegenden 70 Jahren Zugezogenen entflohen und entfliehen noch heute der von feudaler Willkür durchherrschten ländlichen Armut und suchen dabei Befreiung auch vom kulturellen, d.h. patriarchalen Elend der Dörfer: der Traum der meist sehr jungen Männer und Frauen, die in Dhaka oder Karatschi ein Auskommen fern ihrer Herkunft suchen, träumt vom gemeinsamen Leben mit einer selbst gewählten Lebenspartner*in, einer Familie von zwei, höchstens drei Kindern und einem 125-ccm-Motorrad japanischer Herkunft, mit dem man drei, vier Mal im Jahr ans Meer fahren kann. Fragt man sie angesichts des ja nur mit Glück errungenen Arbeitslebens (10 bis 14 Stunden Schuften an der Nähmaschine pro Tag an sechs Tagen der Woche für 3-5 Dollar täglich), was sie mit der Ankunft in der Stadt eigentlich gewonnen haben, dann lernt man, dass es ihnen zunächst gar nicht um die Überwindung der Armut und das Loskommen von der Plackerei, sondern erst einmal um den Gewinn der Aussicht auf ein besseres Leben geht: in den Dörfern gibt es nicht einmal das, und aussichtslos bleibt auch die Mehrzahl derer, die in der Elendskonkurrenz um einen Textiljob leer ausgehen. Auszahlen, das wird einem immer wieder gesagt, wird sich der wortwörtlich lebensgefährlich Gang in die Elendsquartiere der großen Stadt wenn überhaupt dann erst für die Kinder, von denen man auch deshalb höchstens drei haben will. Es sind also nicht nur das schäbige Einkommen und das ebenso schäbige Obdach, das Millionen Menschen Südasiens mit unserem Lockdown verloren haben, es ist diese Aussicht darauf, dass es überhaupt irgendwann einmal besser, dass es anders werden könnte.

Mit dem Ende des Frühjahrs-Lockdowns 2020 haben längst nicht alle Entlassenen ihren Job zurückbekommen, blieben viele Fabriken geschlossen. Das lag auch daran, das die großen Handelskonzerne die Unterbrechung der Herstellungs- und Lieferketten zum nochmaligen, angeblich unumgänglichen Absenken der Preise nutzten: einer Infamie, der die südasiatischen Auftragnehmerinnen wenig bis nichts entgegensetzen konnten. Dabei scheint der zweite, aktuell noch andauernde Lockdown nicht so hart auszufallen wie der erste. Weil nach der Entlassungswelle des ersten Lockdowns in vielen Fabriken jetzt mit weniger Arbeitskräften produziert werden kann, werden mancherorts sogar Überstunden geleistet. Ein weiterer Grund scheint zu sein, dass die Konsumentinnen im globalen Norden verstärkt den Versandhandel nutzen, der Rückgang des Verkaufs deshalb geringer ausfällt. Dabei steht die Rückkehr zu einer insgesamt schlechteren Normalität unter den himmelschreienden Bedingungen der globalen Impfstoffungerechtigkeit. Während die europäischen, nordamerikanischen und südostasiatischen Käufer*innen südasiatischer Textilien zumindest auf mittlere Sicht auf ihre Impfung hoffen dürfen, sieht die Lage in Pakistan und Bangladesch auch in dieser Hinsicht deutlich düsterer aus. Im resignierten Wissen darum, aus den USA und Europa wenn überhaupt, dann völlig unzureichend mit Impfstoff versorgt zu werden, beziehen sich vage Hoffnung auf Hilfe aus Russland und China. Verbindliche Zusagen zureichender Versorgung gibt es nicht.

Das Lieferkettengesetz
Was also tun? Im ersten, grundsätzlichen Schritt sticht zunächst einmal die Einsicht, dass nicht alles Corona und Corona nicht alles ist. Auch wenn der Lockdown in Europa uns geholfen hat: in Südasien wurde er für Millionen Menschen zu einer existenziellen Katastrophe, die längst noch nicht ausgestanden ist. Dass die Pandemie ein globales Verhängnis ist, führt weit über die Pandemie als solche hinaus: ganz abgesehen davon, dass sie selbst auch als bloß medizinisches Phänomen ein Phänomen kapitalistischer Globalisierung ist. Damit sind wir bei der jetzt regierungsamtlichen Einigung um das Lieferkettengesetz, das demnächst auch parlamentarisch verabschiedet wird und dann ab 2023 gelten soll. Es wird dann allerdings nicht Lieferketten-, sondern „Sorgfaltspflichtengesetz“ heißen: eine Namensänderung, die verrät, dass mit ihm längst noch nicht erreicht sein wird, was erreicht werden muss.

Nahm sich der erste Entwurf des Gesetzes (Februar 2019) noch präzise und deshalb unmissverständlich vor, „den Schutz der international anerkannten Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen“, wollte der zweite Entwurf (März 2020) die Unternehmen nur „verpflichten, ihrer Verantwortung in der Wertschöpfungskette nachzukommen. Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechteauswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.“ Verbarg sich die Lockerung zunächst hinter der längeren, dafür deutlich unpräziseren Formulierung, heißt es im jetzt zu verhandelnden dritten Entwurf unverbindlich: „Ein Lieferketten-Gesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmenkünftig dazu verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen.“

Im selben Zug wurde der Geltungsbereich des Gesetzes extrem eingeschränkt. Verpflichtete der erste Entwurf alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten unmissverständlich auf die Sicherstellung des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt, sollten im zweiten Entwurf Unternehmen ab 500 Beschäftigten immerhin noch „prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechteauswirken.“ Die nahezu unverbindliche Aufforderung zur Übernahme „ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten“ soll nach dem dritten Entwurf zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3000, ab 2024 auch für solche mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen gelten: wer drunter liegt, geht straffrei aus. „Straffrei“ ist das richtige Wort. Denn während die unmissverständliche Verpflichtung aufs Menschenrecht im ersten Entwurf konsequent für „den gesamten Lebenszyklus eines Produktes oder einer Dienstleistung umfassenden Wertschöpfung“ gelten sollte, beschränkt sich die unverbindliche Verpflichtung des dritten Entwurfs nur noch auf „den eigenen Geschäftsbereich“ und auf den ersten Zulieferer: für die dahinter liegende Kette der Zulieferer gilt dann nur noch, dass etwaige Menschenrechtsverletzungen in einer „Risikoanalyse“ geprüft werden müssen, wenn Beschwerden aus dem zweiten, fünften oder achten Glied der Kette das deutsche Unternehmen erreichen.

Ein neuer Antikapitalismus
Trotz seiner maßgeblich vom Bundeswirtschaftsministerium schon erreichten Aufweichung ins faktisch Unverbindliche soll das Gesetz in seinem politischen Anspruch noch immer sicherstellen, dass die universellen Menschen- und Arbeitsrechte in globalen Produktionen deutschen Auftrags nicht länger so grob verletzt werden, wie dies heute systematisch der Fall ist. Verstöße können von internationalen NGOs, Gewerkschaften und Betroffenen dann nicht mehr nur öffentlich kritisiert, sondern vor deutschen Gerichten zur Klage gebracht werden. Verurteilten Unternehmen drohen dann erstmals tatsächlich Bußgelder: was heute „nur“ moralisch, wird dann juristisch zum Verbrechen geworden sein. Politisch zählen dabei zwei Dinge. Zum einen ist klar, dass dieses Gesetz gesellschaftlich mit Mehrheit gewollt wird – ein politischer Erfolg zuletzt der Kampagnen um die großen Textilfabrik-Katastrophen der Jahre 2012/2013. Zum anderen haben von der Bundesregierung selbst durchgeführte Studien öffentlich erwiesen, dass nur eine verschwindende Minderheit deutscher Unternehmen ihrer menschen- und arbeitsrechtlichen „Sorgfaltspflicht“ nachkommt: das Resultat dieser Studien war so eindeutig, dass sie nicht ignoriert werden konnten.

Wie das deutsche Sorgfaltspflichtgesetz wird auch seine längst noch nicht durchgesetzte Entsprechung auf europäischer Ebene unzureichend sein: ein Gesetz der EU, dass dann nicht mehr nur deutsche, sondern alle europäischen Unternehmen binden soll. Genauso unzureichend wird der gleichsinnige Vertrag sein, um den seit einigen Jahren im UN-System gefochten wird („Binding Treaty“): in allen drei Fällen geht es, um das unmissverständlich klar zu stellen, zunächst nur um schlechte Kompromisse gehen, die hinter dem zurückbleiben, was eigentlich nötig wäre.

Wenn die Verabschiedung solcher Gesetze und die Unterzeichnung eines solchen Vertrages politisch dennoch zu Erfolgen werden können, dann liegt das in der Veränderung der Kämpfe gegen das Elend, vor dem Gesetz und Vertrag versagen. Kapitalistische Globalisierung im Prinzip unters Menschenrecht zu stellen, wird vom Moment der Verabschiedung dieser Gesetze und der Unterzeichnung dieses Vertrages heißen, einen als partikularen (Arbeits-)Kampf historisch verlorenen Kampf perspektivisch zu einem im vollen Sinn des Wortes universellen Kampf um die Form und die Sache selbst der Globalisierung überhaupt zu machen. Es wird heißen, mit einem antikapitalistischen Kampf neuen Typs zu beginnen. Seine Bewährung findet dieses Neue zunächst einmal mit den Subjekten, die ihn führen und mit den Subjekten, an deren Zustimmung es appelliert. Wenn der Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung und Zerstörung künftig als Menschenrechtskampf geführt wird, dann ist der nicht mehr nur die Sache derer, die dieser Ausbeutung unmittelbar unterliegen –: er ist nicht mehr nur ein Klassenkampf und er ist schon gar kein Arbeitskampf mehr. Als Streit ums Menschenrecht wird er zweitens sein Zentrum nicht mehr in den Fabriken haben, in denen diese Ausbeutung physisch und psychisch statthat. Stattdessen wird er entlang der ganzen Herstellungs- und Lieferketten geführt werden, von denen, die da beliefert werden nicht weniger als von denen, die das Ausgelieferte herstellen. Wer dem Streit ums Menschenrecht beitritt, folgt keinem unmittelbaren „Klasseninteresse“ mehr, sondern antwortet auf die im Prinzip allen und jedem einzelnen Menschen gestellte Frage „In welcher Welt wollen wir leben?“ Insofern haben die nach den Katastrophen der Jahre 2012/2013 entstandenen Kampagnen nicht nur in ihrem Menschenrechtsdiskurs, sondern auch in ihrer subjektiven Zusammensetzung platzhalterisch vorweggenommen, wovon wir hoffentlich noch mehr und Stärkeres sehen werden. Denn in diesen Kampagnen fanden sich südasiatische Gewerkschaftsaktivistinnen, die de facto für winzige Minderheiten ihrer Klasse sprachen, mit globalisierungskritischen NGO- und Solidaritätsaktivistinnen der belieferten Länder zusammen, die in ihrer Mehrzahl aus explizit politischen, deshalb auch das Menschenrecht anrufenden Gründen an der Kampagne teilnahm. Was für die Aktiven zutraf, galt dann auch für die, die sich von ihr ansprechen ließen: wenn sie mit der Kampagne die Entschädigung der Überlebenden, die Klage gegen verantwortliche Unternehmen und zuletzt die Unterstellung der Herstellungs- und Lieferketten unters Menschenrecht forderten, dann taten sie das politisch, im Anspruch auf die Schaffung einer Welt, die eine andere sein wird als die aus der Globalisierung des Kapitalismus hervorgegangene Welt. Diesen Anspruch wird das Lieferkettengesetz auch dann noch stützen, wenn klar wird, dass es gar nicht liefern wird, was es verspricht: dann hoffentlich erst recht.

Veröffentlicht am 03. März 2021
Thomas Rudhof-Seibert
Autor Thomas Rudhof-Seibert
Thomas Rudhof-Seibert ist in der Öffentlichkeitsarbeit von medico international zuständig für Südasien und Referent für Menschenrechte. Der Philosoph und Autor ist außerdem Vorstandssprecher des Instituts Solidarische Moderne und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Rosa Luxemburg-Stiftung; weitere Texte zugänglich auch unter www.thom

https://www.medico.de/blog/leave-no-one-behind-18124