Was ist das Problem beim „Neuen Pakt zu Migration und Asyl“?
Eine inhaltlich sehr gute und gut verständliche Zusammenfassung des mehrere Hundert Seiten umfassenden Pakt-Entwurfes stammt von ProAsyl. Sie ist enthalten in der Broschüre vom Januar 2021 „ABWEHREN ABWEISEN
ABSCHIEBEN. Über den ‚New Pact on Migration and Asylum'“.
Diese Broschüre könnt ihr herunterladen oder auch gedruckt kostenlos bestellen:
https://www.proasyl.de/material/das-geplante-europaeische-asylsystem-hat-nur-ein-ziel/
Wie zitieren diese Zusammenfassung beinahe komplett, weil jede noch kürzere Darstellung uns zu oberflächlich erscheint, um die vielfältige Problematik des Paktes zu verstehen. Das Copyright für diesen Teil liegt bei
ProAsyl. ProAsyl schreibt in der Broschüre:
„WENN ASYL NUR NOCH AUF DEM PAPIER STEHT
Mit dem „New Pact on Migration and Asylum“, den die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen im
September 2020 vorgelegt hat, treibt die Europäische Union ihre Pläne zur Abwehr von Flüchtlingen massiv
voran.
Besonders perfide ist die Strategie, die in diesem Entwurf deutlich erkennbar wird: Nicht das Asylrecht
selbst wird in Frage gestellt, es wird bereits der Zugang zum Recht auf Asyl verbaut.
Neue Hürden im Verfahren sollen dazu führen, dass Menschen keinen Schutz mehr bekommen. Abkommen mit Drittstaaten sollen zudem den Zugang nach Europa verhindern. Das Kalkül: Das Recht auf Asyl bleibt zwar auf dem Papier bestehen, kann aber nicht mehr wahrgenommen werden.
SO FUNKTIONIERT DAS NEUE EUROPÄISCHE „ASYL- VERHINDERUNGSSYSTEM“ – HIER DIE WICHTIGSTEN HÜRDEN
1 Inhaftierung und Fiktion der Nicht-Einreise
In Zukunft sollen alle Asylsuchenden zunächst inhaftiert werden und als „nicht eingereist“ gelten, obwohl sie sich bereits auf dem Boden der EU befinden. Diese sogenannte Fiktion der Nicht-Einreise soll durch pauschale und massenhafte Inhaftierung schutzsuchender Menschen insbesondere an den europäischen Außengrenzen durchgesetzt
werden. Solche Inhaftierungen können sich über 24 Wochen erstrecken, im Fall einer „Krise“ sogar auf 40 Wochen ausgedehnt werden. Der Plan der Kommission: So können Menschen abgeschoben werden, ohne je offiziell in
die EU eingereist zu sein.
2 Das Screening-Verfahren
Schutzsuchende – egal wo und auf welchem Weg eingereist – müssen ein Screening-Verfahren durchlaufen.
Zumeist wird dies in einem haftähnlichen Lager irgendwo an der EU- Außengrenze sein. Hier werden die Menschen
identifiziert und registriert. Zudem findet jeweils eine Sicherheits-, Gesundheits- und
Vulnerabilitätsüberprüfung
statt – allerdings unter