Beratung zum Asylbewerberleistungsgesetz

jeden 2. Mittwoch im Monat von 15-17 Uhr in der OM10 (Obere-Masch-Str. 10)

Wohnen im Lager, Essen aus dem Paket, zum Arzt nur im Notfall und weniger Geld  als das Lebensminimum von Hartz IV. Seit 1993 existiert in Deutschland das Asylbewerberleistungsgesetz , ein rassistisches Sondergesetz für Geflüchtete, das ihren Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung einschränkt.
Außerdem wird vielen Geflüchteten der Regelsatz auch noch gekürzt, wenn ihnen z.B. mangelnde Mitwirkung vorgeworfen wird oder weil sie angeblch nur in Deutschland eingereist seien, um Sozialleistungen zu bekommen.

Auch Geflüchtete, die vom Bundesamt abgelehnt werden, bekommen weiter Geld nach diesem Sondergesetz. Hier ist dieses Gesetz als Strafmaßnahme gedacht, damit die Geflüchteten „freiwillig“ ausreisen.

Zu Fragen rund um den Bezug von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es nun eine anwaltliche Beratung in der OM10. Rechtsanwalt Sven Adam wird jeden 2. Mittwoch im Monat zischen 15.00 und 17.00 Uhr hier sein und eure Fragen beantworten.

Kommt einfach vorbei! Bringt euren Bescheid vom Sozialamt mit, damit der Anwalt euch richtig beraten kann.

Darüberhinaus können wir auch gemeinsam überlegen, was wir gegen die Schikanen im Sozialamt tun können.

nächste Termine: 10. April, 8. Mai, 12. Juni 2019